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Veröffentlicht am 31. August 2026

Heirat in der Schweiz geplant

Länderspezifische Informationen finden Sie auf der englischen Seite.

Bitte beachten Sie vor der Einreichung Ihres Gesuchs Folgendes:

  • Ihr Gesuch sollte frühestens sechs Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin eingereicht werden.
  • Bitte geben Sie bei der Einreichung Ihres Gesuchs das voraussichtliche Datum der Eheschliessung an.
  • Das definitive Hochzeitsdatum wird in Absprache mit Ihnen vom zuständigen Schweizer Zivilstandsamt festgelegt.
  • Nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens muss die Eheschliessung in der Regel innerhalb von drei Monaten erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, muss das Verfahren gegebenenfalls wiederholt werden.

Für eine Heirat in der Schweiz ist ein Vorbereitungsverfahren erforderlich. Dieses erfolgt in der Regel bei dem von Ihnen gewählten schweizerischen Zivilstandsamt oder, falls Sie im Ausland wohnen, bei Ihrer Schweizer Auslandvertretung. Informieren Sie sich frühzeitig über die notwendigen Formalitäten.

Ist eine Person in der Schweiz wohnhaft, ist das Zivilstandsamt seines/ihres Wohnsitzes für die Durchführung des Vorbereitungsverfahrens zuständig. Erkundigen Sie sich bei diesem Amt nach den Bedingungen, den erforderlichen Dokumenten und den notwendigen Formalitäten.

Die Brautleute können das Verfahren an verschiedenen Orten getrennt einleiten. Eine persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich.

Seit dem 1. Januar 2000 gibt es in der Schweiz kein obligatorisches Verfahren zur Veröffentlichung der Heiratsannonce mehr, bevor die Ehe von der zuständigen Zivilstandsbehörde geschlossen werden kann.